Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat seinen Sitz in Bern. Es ist für die Belange des Geistigen Eigentums in der Schweiz zuständig. Es wurde 1888 gegründet. Am 1. Januar 1996 erhielt es den Status einer selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalt. Das Institut ist in betriebswirtschaftlicher Hinsicht autonom, verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist im Handelsregister eingetragen. Es führt ein eigenes Rechnungswesen und ist in jeder Hinsicht vom Bundeshaushalt unabhängig.
Das Institut ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Immaterialgüterrechtsfragen.
Sein Leistungsauftrag ist im Statut des Instituts festgehalten. Konkretisiert wird er im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD): So ist das Institut auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums verantwortlich für die Vorbereitung der Gesetzgebung, die Beratung des Bundesrats und der übrigen Bundesbehörden sowie die Vertretung der Schweiz auf internationaler Ebene.
Für seine Kunden ist das Institut primär aber die Anlaufstelle für die gewerblichen Schutzrechte (Marken, Patente und Designs) in der Schweiz sowie teilweise auch für die entsprechenden internationalen Anmeldungen. Es prüft die nationalen Hinterlegungsgesuche, erteilt gewerbliche Schutzrechte und verwaltet diese. Geregelt werden diese hoheitlichen Aufgaben durch die immaterialgüterrechtliche Spezialgesetzgebung (Markenschutz-, Patent- und Designgesetz).
Schliesslich verpflichtet das Statut das Institut dazu, auf der Grundlage des Privatrechts Dienstleistungen im Bereich der Markenrecherchen und Patentinformationen anzubieten.
Das Institut hat im Übrigen die Aufgabe, die Belange des Immaterialgüterrechts und vor allem seine Vorteile in der Schweiz noch besser bekannt zu machen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sollen für eine aktive Schutzrechtspolitik sensibilisiert werden. Dazu gehört auch, darauf hinzuweisen, dass in Schutzrechten wichtige Informationen stecken, welche zu günstigen Bedingungen zum eigenen Vorteil genutzt werden können.
Die Quintessenz unseres Auftrages besteht darin, in- und ausländischen Unternehmen im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft ein angemessenes, wirkungsvolles, berechenbares und einfach zu nutzendes Schutzrechtssystem des Geistigen Eigentums zur Verfügung zu stellen, um so Anreize für die Schaffung und optimale Nutzung von immateriellen Wirtschafts- und Kulturgütern zu schaffen:
Die Abnehmer bzw. Adressaten unserer Dienstleistungen unterscheiden sich durch ihre jeweilige Rolle innerhalb der schweizerischen Volkswirtschaft, aber auch durch ihren Sachverstand, ihre Stärke und ihre politische Legitimation. Es ist unsere Aufgabe, den verschiedenen Adressaten ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechende Angebote zur Verfügung zu stellen.
Der Bund als Eigner erwartet, dass das Institut finanziell auf soliden Füssen steht (primär durch seine Reserven, die Risikopolitik und die angewendeten Rechnungslegungsstandards). Gleichzeitig wird von uns erwartet, die Kosten zu senken, die Produktivität zu steigern und − soweit möglich und sinnvoll − die Gebühren entsprechend anzupassen. Seit seiner Verselbständigung im Jahr 1996 hat das Institut sieben substanzielle Gebührensenkungen im Gesamtvolumen von rund 40 Mio. Schweizer Franken pro Jahr vorgenommen.
Das Institut legt grossen Wert auf Servicequalität. Regelmässig werden die Qualität der erbrachten Dienstleistungen überprüft, die Antwortzeiten auf Gesuche und Anfragen minimiert, die Verfahrensabläufe optimiert und die Preise der Schutzrechte und Dienstleistungen hinterfragt und wenn möglich gesenkt.